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Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

Menschlichkeit

Menschlichkeit: Baby schaut über Schulter eines Rotkreuzhelfers
Foto: S. Trappe / DRK

Wir dienen Menschen. Aber keinem System.

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Unparteilichkeit: Gemälde der Schlacht von Solferino
Foto: IKRK-Archiv - Gemälde von Carlo Bossoli

Wir versorgen das Opfer. Aber genauso den Täter.

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

Neutralität: Flüchtlingsdrama
Foto: H. Davis / IFRC

Wir ergreifen die Initiative. Aber keine Partei.

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Unabhängigkeit: Rotkreuz-Helfer stützt zwei Personen unter Beobachtung von einigen Soldaten
Foto: H. Davis / IFRC

Wir gehorchen der Not. Aber nicht dem König.

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit

Freiwilligkeit: Rotkreuzhelfer tragen Hilfsgüter
Foto: T. Mayer / IKRK-Archiv

Wir arbeiten rund um die Uhr. Aber nie in die eigene Tasche.

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

Einheit: Zwei lachende Mädchen
Foto: T. Mayer / DRK-Archiv

Wir haben viele Talente. Aber nur eine Idee.

In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität

Universalität: DRK-Fahne am See
Foto: W. Torres / IKRK-Archiv

Wir achten Nationen. Aber keine Grenzen.

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

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