Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung im Rahmen des Humanitären Völkerrechts.
Grundsätze
Als Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- bewegung nahm das DRK die auf der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamierten Grund- sätze an.
Leitlinien
Im Zeichen der Menschlichkeit setzt das DRK sich für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein
Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teil- nehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.